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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH)

Präambel: Es gelten die Regel des gesunden und fairen Menschenverstandes sowie die von den IHK Deutschland erarbeiteten Regeln des ehrbaren Kaufmanns.

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der In-Side-Hotel GmbH zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels und des Restaurants.
  2. Die Untervermietung und/oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderem als Beherbergungszwecken ist nicht erlaubt.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist.
  4. Seit dem 9. Januar 2016 gilt die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU-Verordnung Nr. 524/2013). Zweck der Verordnung ist es, das Verbraucherschutzniveau durch die Einrichtung einer Europäischen OS-Plattform zu erhöhen. Hierbei handelt es sich um eine Vermittlungsstelle, die eine unabhängige und schnelle außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen soll.Die Europäische OS-Plattform ist über folgenden Link zu erreichen: Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Vertragsabschluss, Vertragspartner

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerreservierung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.

Leistungen, Preise, Zahlungen, Gutscheine

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels. Die vereinbarten Preise schließen die jeweiligen Mehrwertsteuern von 7% für Übernachtung/Logi und 19% für Dienstleistungen ein.
  3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar! Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
  4. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Gesamtreiseleistungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  5. Rabattgutscheine sind nicht miteinander kombinierbar, können nicht bei gesellschaftlichen Anlässen und Tagungen angerechnet werden und sind nur während des Aufenthalts gültig.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

  1. Eine kostenfreie Stornierung der Hotelleistung durch den Kunden ist bis 12.00h am Anreisetag möglich, es sei denn, es ist eine separate schriftliche Vereinbarung getroffen worden.
  2. Vorzeitige Abreise: Sollte das Zimmer erst nach der regulären Abreisezeit, aber bis 17.00 Uhr geräumt werden, behalten wir uns vor für diesen Tag noch 50 % des Zimmerpreises zu berechnen. Bei Abreise ab 17.00 Uhr am gleichen Tag, berechnen wir 80 % des Zimmerpreises. Diese Regelung tritt erst in Kraft, wenn bereits eine Übernachtung der Buchung getätigt wurde.
  3. Gruppenreservierungen: Bei Reservierungen ab 5 Zimmern beziehungsweise Kontingentbuchungen gelten zur kostenfreien Stornierung Sonderregelungen. Bis 14 – Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung der gesamten Buchung möglich. Ab dem 13. Tag vor Anreise berechnen wir bei kompletter Absage 80% des Gesamtpreises. Einzelne Zimmer (bis zu 5 Stück) können bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach berechnen wir 80% des Zimmerpreises.
  4. Pauschalen: Bei Buchung eines Pauschalangebotes, ist die kostenfreie Stornierung bis 3 Tage vor Anreisedatum möglich.
  5. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform.
  6. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
  7. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
  8. Dem Hotel steht es frei, die vertragliche Vereinbarung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vereinbarten Preises für Übernachtung und Frühstück zu zahlen.

Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe, Verleih von Fahrrädern

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, nur bei Absprache ist dies nach Verfügbarkeit möglich.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine spätere Abreise ist nur nach Rücksprache möglich, ggf. mit entsprechender Berechnung.
  4. Der Kunde hat vor Nutzung der Zimmer und der hoteleigenen Fahrräder sich über die ordnungsgemäße Überlassung des Gegenstandes zu überzeugen. Nachträglich festgestellte Mängel können wir nicht akzeptieren und mindern nicht den Zimmerpreis oder die Leihgebühr für die Fahrräder.

Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels zu treten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3600,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00); Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 5000,00 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Zusatzvereinbarung für Tagungen, Zimmer und Sonderveranstaltungen

  1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden.
  2. Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsteilnehmer nur zu der in Textform vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf das vorherige Einverständnis des Hotels in Textform. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14 Uhr am Anreisetag und bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
  3. Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich.
  4. Die ausgezeichneten Preise sind für den Handel und die Gastronomie Bruttopreise. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
  5. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Räumen und Veranstaltungspauschalen werden die Stornierungsgebühren wie folgt in Rechnung gestellt.
    • Eine kostenfreie Stornierung ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.
    • Bei einer Stornierung bis 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50% der vertraglich vereinbarten Leistungen.
    • Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 80% der vertraglich vereinbarten Leistungen
  6. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl der vertraglich vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.
  7. Meldet sich der Veranstalter/Besteller nach Erhalt eines Angebotes nicht bis 3 Tage nach Ablauf der gewährten Optionsfrist, werden die angefragten Räumlichkeiten ohne weitere Nachfrage wieder zur Vermietung freigegeben
  8. Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung eventuell von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke
  9. Störungen an zur Verfügung gestellter technischer oder sonstiger Einrichtung werden soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nur dann vorgenommen werden, wenn es zu einem Totalausfall der Leistung kommt.
  10. Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  11. Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
  12. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
  13. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Osnabrück vereinbart.

Zusatzvereinbarung für Bankette und Sonderveranstaltungen

  1. In unseren Räumlichkeiten wird ausschließlich Hintergrundmusik über unsere hausinterne Anlage gespielt um unsere Hotelgäste vor nächtlicher Ruhestörung zu schützen. Musiker und Künstler sowie DJs sind nicht gestattet.
  2. Die Mindestberechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personenzahl. Ist eine höhere Anzahl an Personen anwesend, so wird die tatsächlich anwesende Personenanzahl berechnet. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste.
  3. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
  4. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.
  5. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
  6. Der Gast, Kunde bzw. Veranstalter darf eigene Speisen und Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld oder Krümelgeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.
  7. Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet.
  8. Sollte die gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit – über die In-Side-Hotel GmbH anfragen und bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.
  9. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Räume und Einrichtungen sowie Materialien und stellt das Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Genehmigung der In-Side-Hotel GmbH nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken ist nicht gestattet. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Nachweis des Verschuldens.
  10. Die eventuell für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben (zum Beispiel GEMA-Gebühren o.ä.) hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.